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Aktuelles

Balkon-PV-Anlagen: jetzt mit GEWOBAU-Förderung

Balkon-PV-Anlagen
Foto: GEWOBAU

Interessantes Angebot für Balkon oder Garten: Stecker-PV-Anlage mit GEWOBAU-Zuschuss

Nach einer erfolgreichen Testphase bieten wir unseren Mieterinnen und Mietern ab sofort die Möglichkeit, sogenannte steckerfertige Photovoltaik-Anlagen (auch Balkonkraftwerke oder Stecker-PV genannt) auf dem Balkon oder im Mietergarten an der Wohnung, als eigenen Beitrag zur Energiewende installieren zu lassen.

Mit diesen PV-Anlagen können Sie Solarstrom vor Ort erzeugen und direkt bei sich im Haushalt verbrauchen. Die Anlagen sind von einem namhaften Hersteller und können die aktuell maximal zulässige Höchstleistung von bis zu 600 Watt1 erzeugen.

Die Kosten hierfür belaufen sich inklusive Anschluss- und Anmeldekosten je nach individueller Ausstattung Ihrer Wohnung (Steckdose am Balkon/Terrasse, Fehlerstromschalter, Balkongeländer, -platte usw.) auf rund 1.600,- €.

Bis zu 800-Euro-Förderung durch die GEWOBAU

Gute Nachrichten: Weil wir vom hohen Nutzen und der Nachhaltigkeit des Projekts überzeugt sind, fördern wir die Anschaffungskosten für Sie mit 50 Prozent der Kosten und maximal bis zu 800,- Euro!2
Nach unseren ersten Erfahrungswerten können sich Ihre verbleibenden Anschaffungskosten für die Anlage in etwa 5 bis 7 Jahren amortisieren.

Mit dem von uns beauftragten Elektro-Meisterbetrieb haben wir einen kompetenten Partner an unserer Seite, der den Verkauf der qualitativ hochwertigen Anlage und die Montage bei Ihnen vor Ort abwickelt3.

Sie haben lnteresse? 6 Schritte zu Ihrer eigenen Stecker-PV-Anlage

1. Sie melden sich bei der GEWOBAU unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Bitte schicken Sie uns mit Ihrer E-Mail Fotos Ihrer momentanen Situation vor Ort am Balkon/Terrasse zu (Steckdose soweit vorhanden, Sicherungskasten in der Wohnung, Balkonbrüstung). Weiter benötigen wir ein Foto Ihres aktuellen Wohnungsstromzählers.

2. Wir schließen mit Ihnen die notwendige mietrechtliche Vereinbarung für den Anbau und leiten Ihre Anfrage an die Elektro-Fachfirma weiter.

3. Der Elektro-Meisterbetrieb meldet sich bei Ihnen und klärt alle notwendigen Details für die Montage (Ausrichtung, Stromanschluss usw.) und vereinbart mit Ihnen einen Montagetermin. Zu diesem Zeitpunkt können auch die tatsächlich anfallenden Kosten beziffert werden.

4. Vom Elektro-Meisterbetrieb erhalten Sie nach Abschluss der Arbeiten die Rechnung über die Gesamtleistung, die Sie direkt an den Fachbetrieb überweisen. Von der GEWOBAU bekommen Sie dann den Zuschuss  separat ausbezahlt.

5. Bei der notwendigen Anmeldung der Anlage bei den Stadtwerken Schwabach als Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister ist der Elektro-Fachbetrieb Ihnen gerne behilflich. Eventuell wird noch ein (kostenloser) Tausch Ihres Wohnungsstromzählers erforderlich4.

6. Danach können Sie Ihre Anlage in Ihre Steckdose einstecken und Ihren eigenen Strom zum Eigenverbrauch produzieren.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

 


1) Eventuell ergeben sich im Laufe des Jahres noch gesetzliche Änderungen bei der maximalen Höchstleistung. Zum Stand Februar 2024 gilt max. 600 Watt. Die zur Installation mögliche Leistung richtet sich nach der Größe des möglichen Balkongeländers.

2) Für das Jahr 2024 ist die Förderung gedeckelt. Die GEWOBAU stellt die Förderung in 2024 für insgesamt maximal 100 Anlagen zur Verfügung. Es gilt das Datum des Antragseingangs.

3) Die Förderung für die Stecker-PV-Anlagen bieten wir derzeit ausschließlich über das Modell des ausgewählten Elektro-Meisterbetriebs an. Andere Stecker-PV-Anlagen oder Modelle können nach Freigabe durch die GEWOBAU fachgerecht angebaut werden; wir können diese aber leider bei der Förderung nicht berücksichtigen. Die Auswahl für dieses Produkt und diesen Dienstleister erfolgte nach ausführlichen Tests und Anbietervergleichen; auch aus Gründen der Betriebssicherheit und des Brandschutzes ist bei dem Einsatz anderer Fabrikate und/oder Installationsfirmen unsere Zustimmung zwingend erforderlich.
Hierzu behalten wir uns vor, eine ggf. kostenpflichtige Abnahme durch einen fachlich qualifizierten Meisterbetrieb zu verlangen.

4) Derzeit sind gesetzliche Änderungen im Gespräch. Sollten sich weitere Erleichterungen ergeben, werden diese natürlich berücksichtigt.

 

 




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