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Für Mieter

  • Fragen Mieter:
    • Frage Mieter: Wer ist mein Ansprechpartner?, Antwort Mieter:

      Die entsprechenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen finden Sie hier. Grundsätzlich erreichen Sie uns innerhalb der Geschäftszeiten auch unter der Telefonnummer 09122 9259-0.

    • Frage Mieter: Ich möchte einen allgemeinen Schaden melden. An wen kann ich mich wenden?, Antwort Mieter:

      Hier gelangen Sie direkt zu unserem Onlineformular für Reparatur- und Schadensmeldungen. Gerne können Sie uns auch innerhalb der Geschäftszeiten telefonisch erreichen.

    • Frage Mieter: An wen wende ich mich im Notfall außerhalb der Geschäftszeiten?, Antwort Mieter:

      Zuständige Handwerker finden Sie hier oder im Aushang Ihres Treppenhauses. Wir weisen Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass außerhalb der normalen Geschäftszeiten die Mehrkosten nur übernommen werden können, wenn es sich um einen Notfall handelt, dessen Beseitigung sofort erfolgen muss, um Verletzung von Personen, Schäden an Ihrer Wohnung oder am Gebäude zu verhindern.

      In besonderen Fällen außerhalb unserer Dienstzeit, wie z.B. bei Wasserrohrbrüchen, undichten Gasleitungen, totalem Stromausfall, Heizungsstörungen während der Heizperiode, Wasserrückstau im Hauptabfluss u.a., können Sie sich direkt an die zuständigen Fachfirmen wenden. Die Telefonnummern der Firmen finden Sie im Aushang im Treppenhaus Ihres Gebäudes.

      In Notfällen bei denen Ihnen die aufgeführten Handwerksbetriebe nicht weiterhelfen können, steht Ihnen ein Mitarbeiter unseres Unternehmens bzw. der beauftragte Sicherheitsdienst zur Verfügung. Hier erfolgt eine Rufweiterleitung.

      Notfallnummer      Tel.: 09122 9259-59

      Keine Notfälle sind zum Beispiel: Ein tropfender Wasserhahn, eine defekte Steckdose, eine laufende WC-Spülung usw.

    • Frage Mieter: Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?, Antwort Mieter:

      Wir sind bemüht, Ihnen die Betriebskostenabrechnung immer baldmöglichst zukommen zu lassen. Diese kann allerdings immer erst nach Abschluss des Abrechnungsjahres und nach Erhalt aller erforderlichen Rechnungen erstellt werden.
      Mieter, deren Mietverhältnis unterjährig endet, erhalten Ihre Abrechnung ebenfalls erst nach Ende des vollständigen Abrechnungszeitraumes.
      Jährlich veröffentlichen wir unseren Betriebskostenspiegel und Heizkostenspiegel für Sie. 

    • Frage Mieter: Mein Fernsehempfang ist gestört. An wen kann ich mich wenden?, Antwort Mieter:

      Bei Störungen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner Telekom unter der Telefonnummer: 0800 3301201
      Weitere Informationen erhalten Sie hier.

    • Frage Mieter: Wann werden meine Mülltonnen geleert?, Antwort Mieter:

      Hier gelangen Sie direkt zum Abfallkalender der Stadt Schwabach.

    • Frage Mieter: In meinem Mietvertrag steht, ich muss die Hausordnung erledigen. Was muss ich alles tun?, Antwort Mieter:

      Zu beachten sind die Allgemeine Hausordnung, sowie die Gemeinschaftliche Hausordnungstafel.

    • Frage Mieter: Mein Nachbar ist regelmäßig außerhalb der Ruhzeiten zu laut. Was kann ich tun?, Antwort Mieter:

      Bitte füllen Sie das Lärmprotokoll aus und melden Sie die Ruhestörungen dem zuständigen Ansprechpartner.

    • Frage Mieter: Ich möchte mir ein Haustier anschaffen. Was muss ich tun?, Antwort Mieter:

      Grundsätzlich dürfen Sie Tiere in Ihrer Wohnung halten. Voraussetzung hierfür ist allerdings unsere schriftliche Genehmigung. Für Kleintiere wie Vögel, Hamster oder Zierfische benötigen Sie keine Genehmigung. Grundsätzlich untersagt ist die Haltung gefährlicher oder giftiger Tiere. Den Antrag zur Tierhaltung finden Sie hier.


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